Häufig gestellte Fragen / FAQ
Wer ist Betreiberin der Deponie Hächlerenfeld?
Die Deponie Hächlerenfeld wird von der Gasser AG betrieben. Geschäftsführer und Betriebsleiter der Deponie ist Herr Markus Gasser. Mehr Informationen zur Gasser AG finden Sie unter dem folgenden Link: Gasser AG in Dagmersellen.
Wie gross ist die Deponie Hächlerenfeld?
Die Deponie Hächlerenfeld verfügt über eine Gesamtkapazität von 510'000 m3 und hat eine Gesamtfläche von 11.8 ha inne. Die vollständige Fläche wird später rekultiviert oder in ökologische Flächen umgewandelt. Das folgende PDF-Dokument zeigt die Deponie im Überblick: Bewilligtes Projekt.pdf.
Was passiert mit der Deponie Hächlerenfeld?
Die Fläche von 11,8 ha wird vollumfänglich entweder in landwirtschaftliche Fruchtfolgeflächen oder in ökologische Flächen umgewandelt. Mehr zum Thema Rekultivierung erfahren Sie hier.
Ist das abgelagerte Material umweltschädlich oder gefährlich?
Nein. Bei der Deponie Hächlerenfeld handelt es sich um eine Inertstoffdeponie (Deponie Typ B). Auf solchen Deponien dürfen nicht verwertbare mineralische Bauabfälle, industrielle Abfälle mit Inertstoffqualität sowie unverschmutztes Aushubmaterial abgelagert werden. Die abgelagerten Stoffe lösen sich nicht auf, sind nicht brennbar und werden biologisch nicht abgebaut. Mensch, Tier und Pflanzenreich um die Deponie Hächlerenfeld herum nehmen keinen Schaden. Dies wird durch enge gesetzliche Vorgaben wie auch regelmässige Analyse sichergestellt. Lesen Sie nach, welche Stoffe auf der Deponie Hächlerenfeld abgelagert werden dürfen.
Was sind Inertstoffe?
Als «inert» werden folgende Stoffe bezeichnet:
- Inertstoffe im eigentlichen Sinn, welche einen geringen Schadstoffgehalt und eine geringe Löslichkeit aufweisen und zu mehr als 95 Gewichtsprozent aus gesteinsähnlichen Bestandteilen wie Silikaten, Caronaten oder Aluminaten bestehen.
- Inerte Bauabfälle, welche zu mindestens 95 Gewichtsprozent aus Steinen oder gesteinsähnlichen Bestandteilen wie Beton, Asbestzement, Ziegel, Glas, Mauerabbruch und Strassenaufbruch bestehen. Die Abfälle dürfen nicht mit Sonderabfällen vermischt sein. Metalle, Kunststoffe, Papier, Holz und Textilien müssen vorgängig entfernt werden.
- Unverschmutztes Aushub- und Abraummaterial, welches nicht für Rekultivierungen verwendet werden kann.
Im Auszug aus der VVEA (Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen) ist festgelegt, welche Materialien auf einer Deponie Typ B genau erlaubt sind. Die Qualität der Inertstoffe wird in der sogenannten VVEA SR 814.600 genau festgelegt.
Woher stammen diese Inertstoffe?
Das Material wird aus der nächsten geografischen Umgebung zugeführt. Nur in Ausnahmefällen (Bewilligung des Kantons) dürfen auch Materialen aus einem Umkreis von mehr als 30 Kilometern deponiert werden.
Wer profitiert von der Deponie Hächlerenfeld?
Nebst der Gasser AG werden die beiden Unterhaltsgenossenschaften Buchs und Knutwil (Wegrechte), die betroffenen Landeigentümer (Landabtretung auf Zeit) und die Gemeinde Dagmersellen (Entschädigung Deponie, jährlich mindestens CHF 50'000.- und Steuern Gasser AG) entschädigt.
Warum soll die Deponie Hächlerenfeld erweitert werden?
Es besteht ein deutlicher Bedarf für mehr Deponievolumen im Kanton. Wirtschaftlich und ökologisch ist es sinnvoll, eine bereits bestehende Deponie zu erweitern, statt an einem anderen Ort eine neue Deponie zu errichten. Anwohner und weitere Betroffene werden eng in den weiteren Planungsprozess einbezogen und erhalten frühzeitig Informationen. Bei Fragen zum Projekt können Sie sich gerne an die Mitarbeiter der Deponie Hächlerenfeld wenden. Den Projektplan für die Erweiterung finden Sie hier.
Wie lange dauert die Auffüllung der Deponie?
Die Fertigstellung der bestehenden Deponie erfolgt bis 2041. Die Erweiterung wird etwa 25 Jahre beanspruchen.
Welche Massnahmen werden für den Schutz der Anwohner unternommen?
Den Schutz der Anwohner nehmen wir ernst. Dazu werden Massnahmen wie Lärm-, Sicht- und Staubschutz in Form von Dämmen, Hecken, Weiden, Blumenwiesen und der raschen Begrünung der fertigen Deponieabschnitte umgesetzt. Diese Massnahmen werden laufend angepasst und überwacht.
Wird der Mindestabstand von 150 m vom Aufschüttungsrand bis zum ersten Wohnhaus tatsächlich eingehalten?
Ja. Dieser Mindestabstand wird wie in der Eingabe vereinbart zwingend eingehalten.
Kann die Deponie auch in eine andere, höher klassierte Deponie, umgewandelt werden?
Nein. Der Standort eignet sich nur für den Betrieb einer Deponie Typ B, also einer Inertdeponie. Zudem bräuchte es dazu eine Zonenplanänderung und eine neue Betriebsbewilligung seitens des Kantons. Dies ist weder geplant, noch im Interesse der Gasser AG.
Wird der Hächlerenweg während der geplanten Erweiterung öffentlich befahr-, bzw. begehbar bleiben?
Ja. Der Hächlerenweg wird je nach Bauetappe zwar verlegt, aber für die Öffentlichkeit während der ganzen Bauphase benutzbar bleiben.
Werden alle bestehenden Strassen und Wege nach Fertigstellung der Deponie wieder vorhanden sein?
Ja. Alle bestehenden Wege und Strassen werden, wie mit der UG vertraglich vereinbart, nach Fertigstellung der Deponie wieder vorhanden sein.
Wie wird die Zufahrt der Lastwagen bei einer Erweiterung geregelt sein?
Die Zufahrt erfolgt wie bis anhin über das Wolermoos. Es wird keine Transporte über das Dorf Buchs geben.
Wird es noch eine dritte Erweiterung geben?
Nein. Die UG hat mit der Gasser AG schriftlich vereinbart, dass es keine weiteren Eingaben zur Erweiterung geben wird.
Wo kann ich mich melden, wenn ich mehr wissen will, oder eine Anregung habe?
Ihre Fragen, Anregungen, Kritik beantworten wir gerne. Hier finden Sie unsere Kontaktadressen.
Wo ist garantiert, dass alle diese Punkte tatsächlich eingehalten werden?
In der Absichtserklärung (als Anhang zum Vertrag mit der UG Buchs) ist die Einhaltung aller Punkte garantiert: Deponie Erweiterung Absichtserklaerung.pdf