Deponiematerial
Liste zugelassener Stoffe
Die Deponie Hächlerenfeld ist eine Inertstoffdeponie (Deponie Typ B). Deshalb dürfen hier nur bestimmte Stoffe abgelagert werden. Die folgenden Abfälle dürfen auf unserer Deponie des Typs B abgelagert werden:
- Auf Deponien und Kompartimenten des Typs A zugelassene Abfälle
- Flachglas und Verpackungsglas
- Abfälle, die bei der Herstellung von Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steingut nach dem Brennen anfallen
- Elektroofenschlacke, die aus der Herstellung von niedrig-legierten Stählen nach 1989 stammt
- Ausbauasphalt mit einem Gehalt bis zu 250 mg PAK pro kg
- Mineralische Abfälle mit gebundenen Asbestfasern
- Andere genannte Bauabfälle, die min. zu 95 Gewichtsprozent aus Steinen oder gesteinsähnlichen Bestandteilen bestehen, sofern stofflich verwertbare Anteile vorgängig entfernt wurden
- Abfälle, welche zu mehr als 95 Gewichtsprozent, bezogen auf die Trockensubstanz, aus gesteinsähnlichen Bestandteilen bestehen
- Stoffe, deren Anteil löslicher Salze im unbehandelten Abfall 0.5 Gewichtsprozent nicht überschreitet
- Stoffe, die bestimmte Grenzwerte im Eluat der Abfälle nicht überschreiten (dazu sind die Abfälle in einem Test während 24 Stunden in destilliertem Wasser zu eluieren)
- Auf Anfrage: verglaste Rückstände nach VVEA Art. 2.2
Grenzwerte für Deponiematerialien
Der Grenzwert für TOC gilt nicht für abgetragene Ober-und Unterböden, wenn eine Überschreitung nicht auf menschliche Tätigkeiten zurückzuführen ist. Um mehr über die aktuellen Grenzwertregelungen zu erfahren, öffnen Sie das untenstehende PDF-Dokument. Dieses zeigt die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) vom 1. Jauar 2016.
VVEA_160107_Grenzwerte_2016.pdf
Abnahmegesuch für Deponiematerial
Mehr Informationen über die Entsorgungsgenehmigung finden Sie unter dem folgenden Link: https://uwe.lu.ch/index/themen/abfall/egi.htm